Sozialräume und Sportaußenanlagen
Alle Mannschaften, Gruppen und besonders die verantwortlichen Trainer und Betreuer sind zu einer verantwortungsbewussten, pfleglichen Nutzung sämtlicher Einrichtungen, Sportgeräte und Materialien verpflichtet.
Die Trainer und Betreuer der jeweiligen Sportgruppen sind für einen in jeder Hinsicht sparsamen Energieverbrauch verantwortlich.
Das Flutlicht ist nur bei absoluter Notwendigkeit einzuschalten und unmittelbar nach Trainings- bzw. Spielende wieder auszuschalten.
Der Wasserverbrauch beim Duschen sowie beim Reinigen der Sportgeräte (z. B. Bälle und Fußballschuhe) ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
Das Licht ist beim Verlassen der Sozialräume sofort auszuschalten.
Die Sportgeräte sind nach ihrer Nutzung an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen. Aufbewahrungsräume und Kleinfeldtore sind abzuschließen.
Der Rasenplatz darf für jeglichen Spiel- und Trainingsbetrieb nur nach Absprache mit dem Platzwart genutzt werden.
Witterungsabhängig kann die Nutzung der Spiel- und Trainingsflächen eingeschränkt werden. Entsprechenden Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Umkleide- und Duschräume sind nach ihrer Nutzung aufgeräumt und sauber zu verlassen und von den Trainern und Betreuern nach erfolgter Kontrolle abzuschließen.
Treten Mängel (z. B. fehlender Kreidekalk) bzw. Schäden an Einrichtungen und Gebäuden auf, so sind diese von den verantwortlichen Trainern und Betreuern unverzüglich dem Platzwart bzw. Vorstand zu melden
Clubhaus Kreisstraße 10
Das Clubhaus kann grundsätzlich von allen Mannschaften und Gruppen des TuS Niederaden für Besprechungen, Zusammenkünfte u. a. genutzt werden. Termine sind entsprechend zu koordinieren und im Clubhaus-Kalender zu belegen. Veranstaltungen mit privatem Charakter sind nicht gestattet.
Das Clubhaus kann von den Mannschaften nach offiziellen Trainingszeiten bis 22.30 Uhr genutzt werden. Für die einzelnen Nutzungszeiten sind jeweils 2 verantwortliche Personen zu benennen. Das Clubhaus ist aufgeräumt und sauber zu verlassen.
Die ordnungsgemäße Nutzung ist von den Verantwortlichen durch Eintragung in der "Clubhaus-Kladde" nachzuweisen.
Bei offiziellen Spielen und Veranstaltungen des TuS Niederaden liegt die Verantwortlichkeit ausschließlich bei der Clubhausleitung. Sie übt das Hausrecht aus.
Die Regelung der Öffnungszeiten bei offiziellen Spielen und Veranstaltungen obliegt der Clubhausleitung.
Getränke sind immer unmittelbar zu bezahlen. Der Verzehr eigener Getränke ist im Clubhaus und auf der gesamten Sportanlage nicht gestattet.
Sonderveranstaltungen, Gruppen- und Mannschaftsfeiern u. ä. sind in jedem Fall frühzeitig beim Vorstand und bei der Clubhausleitung anzumelden. Ausnahmeregelungen zu Punkt 6 der Hausordnung im Zusammenhang mit Sonderveranstaltungen sind mit dem Vorstand abzusprechen.
Das Clubhaus muss nach Sonderveranstaltungen von den jeweiligen Gruppen aufgeräumt und sauber hinterlassen werden.
Die Reinigung des Clubhauses nach Sonderveranstaltungen übernimmt die Clubhausleitung. Hierfür ist von den Nutzern eine Gebühr von 25 Euro direkt zu entrichten.
Mietpreise des Clubhaus TuS Niederaden:
Vereinmitglieder 50 Euro + 25 Euro Endreinigung
Nichtmitglieder 100 Euro + 25 Euro Endreinigung