Sozialräume und Sportaußenanlagen

  • Alle Mannschaften, Gruppen und besonders die verantwortlichen Trainer und Betreuer sind zu einer verantwortungsbewussten, pfleglichen Nutzung sämtlicher Einrichtungen, Sportgeräte und Materialien verpflichtet.
  • Die Trainer und Betreuer der jeweiligen Sportgruppen sind für einen in jeder Hinsicht sparsamen Energieverbrauch verantwortlich.
  • Das Flutlicht ist nur bei absoluter Notwendigkeit einzuschalten und unmittelbar nach Trainings- bzw. Spielende wieder auszuschalten.
  • Der Wasserverbrauch beim Duschen sowie beim Reinigen der Sportgeräte (z. B. Bälle und Fußballschuhe) ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken.
  • Das Licht ist beim Verlassen der Sozialräume sofort auszuschalten.
  • Die Sportgeräte sind nach ihrer Nutzung an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen. Aufbewahrungsräume und Kleinfeldtore sind abzuschließen.
  • Der Rasenplatz darf für jeglichen Spiel- und Trainingsbetrieb nur nach Absprache mit dem Platzwart genutzt werden.
  • Witterungsabhängig kann die Nutzung der Spiel- und Trainingsflächen eingeschränkt werden. Entsprechenden Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Umkleide- und Duschräume sind nach ihrer Nutzung aufgeräumt und sauber zu verlassen und von den Trainern und Betreuern nach erfolgter Kontrolle abzuschließen.
  • Treten Mängel (z. B. fehlender Kreidekalk) bzw. Schäden an Einrichtungen und Gebäuden auf, so sind diese von den verantwortlichen Trainern und Betreuern unverzüglich dem Platzwart bzw. Vorstand zu melden
  • Clubhaus Kreisstraße 10

  • Das Clubhaus kann grundsätzlich von allen Mannschaften und Gruppen des TuS Niederaden für Besprechungen, Zusammenkünfte u. a. genutzt werden. Termine sind entsprechend zu koordinieren und im Clubhaus-Kalender zu belegen. Veranstaltungen mit privatem Charakter sind nicht gestattet.
  • Das Clubhaus kann von den Mannschaften nach offiziellen Trainingszeiten bis 22.30 Uhr genutzt werden. Für die einzelnen Nutzungszeiten sind jeweils 2 verantwortliche Personen zu benennen. Das Clubhaus ist aufgeräumt und sauber zu verlassen.
  • Die ordnungsgemäße Nutzung ist von den Verantwortlichen durch Eintragung in der "Clubhaus-Kladde" nachzuweisen.
  • Bei offiziellen Spielen und Veranstaltungen des TuS Niederaden liegt die Verantwortlichkeit ausschließlich bei der Clubhausleitung. Sie übt das Hausrecht aus.
  • Die Regelung der Öffnungszeiten bei offiziellen Spielen und Veranstaltungen obliegt der Clubhausleitung.
  • Getränke sind immer unmittelbar zu bezahlen. Der Verzehr eigener Getränke ist im Clubhaus und auf der gesamten Sportanlage nicht gestattet.
  • Sonderveranstaltungen, Gruppen- und Mannschaftsfeiern u. ä. sind in jedem Fall frühzeitig beim Vorstand und bei der Clubhausleitung anzumelden. Ausnahmeregelungen zu Punkt 6 der Hausordnung im Zusammenhang mit Sonderveranstaltungen sind mit dem Vorstand abzusprechen.
  • Das Clubhaus muss nach Sonderveranstaltungen von den jeweiligen Gruppen aufgeräumt und sauber hinterlassen werden.
  • Die Reinigung des Clubhauses nach Sonderveranstaltungen übernimmt die Clubhausleitung. Hierfür ist von den Nutzern eine Gebühr von 25 Euro direkt zu entrichten.
  • Mietpreise des Clubhaus TuS Niederaden:
      Vereinmitglieder 50 Euro + 25 Euro Endreinigung
      Nichtmitglieder 100 Euro + 25 Euro Endreinigung
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